Steuervorteile durch Denkmal- und Neubauimmobilien und Wohnungen im Sanierungsgebiet
Denkmäler sind aufgrund ihrer Architektur und Geschichte nicht mit Neubauimmobilien zu vergleichen. Der Staat belohnt Käufer von Denkmalimmobilen mit Steuervorteilen. Kapitalanleger können über einen Zeitraum von zwölf Jahren 100 % der Modernisierungskosten absetzen – Eigennutzer 90 % in zehn Jahren (§7i EStG). Beachten Sie bitte, dass Denkmäler nicht mit dem Bau von Neubauwohnungen vergleichbar sind und eine höhere Komplexität mit sich bringen. Diese stellt den Bauträger immer wieder vor neue Herausforderungen, die nicht vorhersehbar sind. In Einzelfällen kann es zu Verzögerungen der Baumaßnahmen kommen. Trotz eventueller Verzögerungen ändert sich der Kaufpreis nicht (Festpreis). Erhöhungen übernimmt der Bauträger für Sie.
Für Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich können Sie gemäß § 7h EStG im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen absetzen.
Seit 2023 ist das Wachstumschancengesetz in Kraft getreten. Erwerber einer Wohnung im Neubau mit Vertragsabschluss ab dem 01. Oktober 2023 können seitdem jährlich 5 % der Herstellungskosten steuerlich geltend machen. Analog heißt das, dass im ersten Jahr 5 % der gesamten Herstellungskosten, im zweiten und allen darauffolgenden Jahren jeweils 5 % auf den jeweiligen Restwert steuerlich abgesetzt werden können.
Ausführlichere Informationen zu Chancen und Risiken einer Investition in terraplan Markenimmobilien finden Sie im technischen Verkaufsprospekt. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Ihren Vertriebspartner oder uns.