5 % degressive AfA für Ihre Kunden

5 % degressive AfA für Ihre Kunden
Unternehmen terraplan Redaktion

Nach langem Hin und Her ist das Wachstumsschancengesetz beschlossen. Erwerber einer Wohnung im Neubau mit Vertragsabschluss ab dem 01. Oktober 2023 können seitdem jährlich 5 % der Herstellungskosten steuerlich geltend machen. Analog heißt das, dass im ersten Jahr 5 % der gesamten Herstellungskosten, im zweiten und allen darauffolgenden Jahren jeweils 5 % auf den jeweiligen Restwert steuerlich abgesetzt werden können.

Als Zusammenfassung, und um mögliche Fragen zu beantworten, finden Sie im Vertriebspartner-Login unseren Onepager und die Unterlagen zu unserer LinkedIn-Live-Veranstaltung "Degressive AfA verständlich erklärt: Wie profitieren Sie wirklich?" mit allen Fakten auf einen Blick.

Machen Sie sich dies als Verkaufsargument zunutze und sichern Sie sich noch heute für Ihre Kunden eine Wohnung im Leuchtgaswerk N°1® NEON 2.0 oder im Posthof Gransee® e-commuter! Die Verkaufsunterlagen stehen ebenfalls im Vertriebspartner-Login zum Download bereit.