13.5.24 Unternehmen

5 % degressive AfA für Ihre Kunden

Nach langem Hin und Her ist das Wachstumsschancengesetz beschlossen. Erwerber einer Wohnung im Neubau mit Vertragsabschluss ab dem 01. Oktober 2023 können seitdem jährlich 5 % der Herstellungskosten steuerlich geltend machen. Analog heißt das, dass im ersten Jahr 5 % der gesamten Herstellungskosten, im zweiten und allen darauffolgenden Jahren jeweils 5 % auf den jeweiligen Restwert steuerlich abgesetzt werden können.

Als Zusammenfassung, und um mögliche Fragen zu beantworten, finden Sie im Vertriebspartner-Login unseren Onepager und die Unterlagen zu unserer LinkedIn-Live-Veranstaltung "Degressive AfA verständlich erklärt: Wie profitieren Sie wirklich?" mit allen Fakten auf einen Blick.

Machen Sie sich dies als Verkaufsargument zunutze und sichern Sie sich noch heute für Ihre Kunden eine Wohnung im Leuchtgaswerk N°1® NEON 2.0 oder im Posthof Gransee® e-commuter! Die Verkaufsunterlagen stehen ebenfalls im Vertriebspartner-Login zum Download bereit.